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Beratungseinsatz nach § 37 Abs.3
fachlich - kompetent
Fachlich kompetente Beratung bei Ihnen zu Hause
Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI.
Sie werden zu Hause gepflegt und beziehen Pflegegeld?
Dann kann ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI erforderlich sein.
Der Beratungseinsatz dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, die aktuelle Pflegesituation gemeinsam zu betrachten und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen fachlich zu unterstützen.
Im Mittelpunkt stehen Sie und Ihre persönliche Pflegesituation.
Was passiert beim Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz findet grundsätzlich in Ihrer häuslichen Umgebung statt.
Gemeinsam betrachten wir Ihre aktuelle Pflegesituation.
Dabei können beispielsweise folgende Fragen besprochen werden:
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Wie funktioniert die Pflege im Alltag?
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Hat sich die Pflegesituation verändert?
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Wo gibt es Schwierigkeiten?
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Sind notwendige Hilfsmittel vorhanden?
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Ist die Versorgung zu Hause weiterhin gut organisiert?
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Werden Pflegebedürftige oder Angehörige durch die aktuelle Situation belastet?
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Gibt es weitere Unterstützungs- oder Entlastungsmöglichkeiten?
Sie können selbstverständlich Ihre persönlichen Fragen und Sorgen ansprechen.
Beratung statt Kontrolle
Der Begriff „Pflichtberatung“ kann zunächst verunsichern.
Der Beratungseinsatz soll jedoch nicht dazu dienen, Ihnen Vorwürfe zu machen.
Er soll dazu beitragen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Pflegebedürftige sowie die häuslich Pflegenden fachlich zu unterstützen.
Wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und überlegen, wo Unterstützung sinnvoll sein kann.
Ihre Pflegesituation im Mittelpunkt
Jede Pflegesituation ist anders.
Manchmal funktioniert die Versorgung gut, manchmal haben sich die Anforderungen verändert oder Angehörige kommen zunehmend an ihre Grenzen.
Im Rahmen des Beratungseinsatzes können solche Veränderungen angesprochen werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben und gemeinsam zu schauen, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation bestehen.
Warum Alltags-Anker?
Alltags-Anker ist als Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt.
Hinter Alltags-Anker steht Christopher Mewes, examinierter Krankenpfleger, Pflegegutachter und Pflegeberater.
Wir verbinden pflegefachliche Erfahrung mit einer persönlichen und verständlichen Beratung.
Denn gute Pflege bedeutet nicht nur, Leistungen zu kennen – sondern die Menschen und ihre Situation zu verstehen.
Entstehen Kosten für den Beratungseinsatz?
Der gesetzlich vorgesehene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird über die zuständige Pflegekasse vergütet.
Für den Versicherten entstehen bei einem ordnungsgemäß durchgeführten gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatz grundsätzlich keine privaten Kosten.
Beratungseinsatz vereinbaren
Sie benötigen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wir besprechen Ihr Anliegen und vereinbaren einen passenden Termin für den Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause.
Kontakt
Telefon: 05223 4870042
E-Mail: info@alltagsanker.com
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